Informationen für Ärzte und Kliniken
Eine/r Ihrer Patienten/Patientinnen hat einen Anonymen Behandlungsschein?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Anonymen Behandlungsschein (ABS) in Ulm für Ärzte, Kliniken, Labore und weitere Heilbehandler.
Der Anonyme Behandlungsschein (ABS)
- Der ABS ist Bestandteil des Projektes „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“.
- Weitere allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie hier.
- Vorrangiges Projektziel ist das Clearing – die Rückführung von Menschen ohne Krankenversicherung in die Krankenkasse, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Ein Prozess, der sich oft über Monate strecken kann. - Der ABS ermöglicht Menschen ohne Krankenversicherung eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen zu können.
- Zielgruppen des ABS sind Menschen ohne Krankenversicherung, Menschen ohne Papiere, etc.
- Das Projekt wird keine bestehenden Versicherungs- und Abrechnungsstrukturen ersetzen. Sondern versteht sich als niederschwellige Anlaufstelle für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz um nach langer Zeit ohne Arztbesuch überhaupt einen Arzt zu konsultieren und ggf. durch rechtzeitige Behandlung und Betreuung dem Entstehen schwererer medizinische Verläufe oder Chronifizierungen von Erkrankungen entgegenzuwirken.
Die wichtigsten Informationen zum Anonymen Behandlungsschein (ABS)
- Erhalten Sie durch Ihre Patienten/Patientinnen einen ABS, können Sie diese wie gewohnt behandeln.
Ihre erbrachten Leistungen rechnen Sie dann direkt mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“ ab. - Behandeln Sie Patienten/Patientinnen mit einem ABS, geben Sie den ABS bitte nicht an Ihre Patienten zurück, sondern behalten Sie ihn bis zur Abrechnung Ihrer Leistungen in Ihren Akten
- Die Anonymität Ihrer Patienten/Patientinnen
Um die Daten von Patienten/Patientinnen zu schützen, erhalten diese ein Pseudonym, falls sie dies wünschen. Patienten/Patientinnen können sich das Pseudonym selbst aussuchen.
Bitte vermerken Sie den richtigen Namen der Patienten/Patientinnen zusammen mit einer Kontaktmöglichkeit ausschließlich in Ihren Akten und nutzen Sie für jegliche weitere Kommunikation (auch mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“) nur das Pseudonym. Für persönliche Dokumente wie Impf- oder Mutterpass verwenden Sie bitte die echten Namen der Patienten/Patientinnen.
Wünschen Patienten/Patientinnen ein Pseudonym wird auch das dazugehörige Geburtsdatum um +/- 1 Jahr pseudonymisiert. Es wird darauf geachtet, dass die Voll- oder Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der ABS-Ausstellung gewahrt bleibt.
- Erstattungsfähige Leistungen im Rahmen des ABS
- Alle zur Diagnostik und Behandlung notwendigen Maßnahmen (einschl. Labor-, Material- und Medikamentenkosten) für ärztliche/zahnärztliche Behandlungen auf Grundlage des Leistungskatalogs einer gesetzlichen Krankenversicherung)
- Präventive Maßnahme entsprechend GBA und STIKI
- Notwendige Sprachermittlungskosten
- Bei weiteren Kosten: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
- Leistungen können zum 1,0 bis 1,3-fachen Satz GOÄ/GOP oder 1,0 bis 1,5-fachen Satz GOZ in Rechnung gestellt werden.
Dabei wird nicht zwischen einzelnen Leistungsarten (z.B. Laborleistungen, medizinisch- technische Leistungen, etc.) unterschieden. Ob Sie Leistungen innerhalb der Spanne zum 1,0-fachen oder möglichen höheren Satz abrechnen, bleibt Ihnen überlassen. - Bei einer stationären Behandlung gelten die entsprechenden Fallpauschalen
- Bitte weisen Sie auch weitere Leistungserbringer:innen (z.B. Labore, etc. ) auf die Abrechnungsmodalitäten hin
- Kostenübernahmegarantie
Der ABS beinhaltet eine Kostenübernahmegarantie bis zu 500,00 €.
Zur Übernahme höherer Behandlungskosten wenden Sie sich bitte direkt Kontakt an die Clearingstelle (clearingstelledrk-ulm.de)
- Abrechnung Ihrer Leistungen
Bitte senden Sie Ihre Rechnung zusammen mit dem ABS im Original 3 Monate nach Leistungserbringung an die folgende Adresse:
DRK – Kreisverband Ulm
Projekt: „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“
Frauenstraße 125
89075 Ulm
- Medikamente / Apothekenabrechnungsschein
Benötigen Patienten/Patientinnen Medikamente, verschreiben Sie diese bitte über den beiliegenden Apothekenabrechnungsschein.
Der Apothekenabrechnungsschein fungiert als Rezept und als Abrechnungsgrundlage für die Apotheken mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“.
Durch den ABS sollen nicht/nicht-ausreichend versicherte Personen Versicherten gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden über den ABS auch nur die Kosten für Medikamente übernommen, die auch durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Freiverkäufliche Medikamente müssen durch die Patientinnen/Patienten selbst übernommen werden. Bitte weisen Sie Ihre Patientinnen/Patienten auch nochmals darauf hin.
Sollte es Patientinnen/Patienten nicht möglich sein, die Kosten für freiverkäufliche Medikamente zu übernehmen, sollen sich diese beim Projekt "Gesundheit für Alle" melden und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Wenn Sie keine Medikamente verschreiben müssen und den Apothekenabrechnungsschein nicht benötigen, vernichten Sie ihn bitte.
- Überweisung/Einweisung
Ist die Überweisung zu anderen Fachärztinnen/Fachärzten (auch zur Bildgebung) notwendig, füllen Sie bitte den beigefügten "Anonymen Behandlungsschein - Überweisung" (ABS-Ü) aus. Durch den Stempel Ihrer Praxis und Ihre Unterschrift wird er gültig und die Patientinnen/Patienten können damit Fachärztinnen/Fachärzte besuchen.
Fachärztinnen/Fachärzte können mit dem ABS-Ü zu den gleichen Konditionen behandeln und über den beiliegenden Apothekenabrechnungsschein ebenfalls Medikamente verschreiben.
Ist eine stationäre Einweisung erforderlich, kann diese auch durch den ABS-Ü veranlasst werden. Bitte geben Sie uns im Falle einer stationären Einweisung umgehend Bescheid, damit wir die Kostenklärung mit der Klinik durchführen können.
Ist eine Über-/Einweisung nicht notwendig, dann vernichten sie bitten den ABS-Ü und den dazugehörigen Apothekenabrechnungsschein.
- Rechtssicherheit
Der ABS macht die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung für alle beteiligten rechtssicher: für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten.
Behandeln Sie Patienten/Patientinnen mit einem ABS, gehen Sie durch den ABS mit dem Projekt „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“ ein Vertragsverhältnis ein, das eine Kostenübernahme von Leistungen bis zu 500,00 € garantiert, soweit die o.g. Abrechnungssätze beachtet werden.
Bitte beachten Sie: Durch die Nutzung des ABS stimmen Sie zu, dass im Zusammenhang mit der Behandlung entstehende Kosten durch eine Rechnung nur dem Projekt „Gesundheit für Alle“ in Rechnung gestellt werden. Auch bei einem Überschreiten der Kostenzusagen werden Teilbeträge für Leistungen innerhalb der Behandlung nicht den Patienten/Patientinnen in Rechnung gestellt
- Einmaligkeit
Jeder ABS und jeder dazugehörige Apothekenabrechnungsschein werden durch das DRK gestempelt und unterschrieben.
Sie können sicher sein, dass Patienten/Patientinnen den ABS wirklich in unserer Sprechstunde erhalten haben und er nicht unerlaubt vervielfältigt wurde.
- Gültigkeit
Der ABS ist nach Ausstellung 4 Wochen oder 3 Monate gültig. Das Ablaufdatum ist direkt auf dem ABS vermerkt.
Innerhalb der Gültigkeit des ABS können Patienten/Patientinnen mehrere Behandlungstermine bei Ihnen wahrnehmen. Bitte achten Sie darauf, dass dann auch die Gesamtkosten mehrerer Behandlungen die Kostengarantiegrenze von 500,00 € nicht übersteigen. Ist das der Fall, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sind weitere Behandlungen außerhalb der Gültigkeit des vorliegenden ABS notwendig, benötigen Patienten/Patientinne einen neuen ABS.
Ist die medizinische Situation so akut und dringlich, dass es nicht möglich ist einen neuen ABS während unserer Sprechstunden abzuholen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf:
Haben Sie noch weitere Fragen? Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren:
Verena Gienger | 0731 / 14 44 - 92 | clearingstelledrk-ulm.de |
Martina Söll | 0731 / 14 44 - 91 | clearingstelledrk-ulm.de |
Hinweise an Krankenhäuser und Kliniken
- Bei der Einweisung von Patienten/Patientinnen mit einem Anonymen Abrechnungsschein - Überweisung (ABS-Ü) nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf.
- Die Kostenzusagen, die mit dem ABS-Ü gegeben wird, beträgt 1.500,00 €
- Überschreitet die Summe für Liegekosten und Behandlungskosten die Grenze von 1.500,00 € muss eine weitere Kostenzusage schriftlich genehmigt werden.
- Das Krankenhaus kann die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen nach §2 Abs. 2 KHEntG entsprechend der aktuellen Budgetvereinbarungen ohne weitere einrichtungsbezogene Zuschläge abrechnen.
- Die Kostenzusage gilt für alle während des Aufenthalts durchgeführten Leistungen, inkl. extern abgerechneter Leistungen wie Laboranforderungen oder Beleghebammen.
Bitte unterrichten Sie alle externen Leistungserbringer über die Nutzung des ABS-Ü und die Modalitäten. Bei Fragen dazu können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Sie arbeiten an einer Klinik und haben noch Fragen zum ABS oder zum Projekt „Gesundheit für Alle“? Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit!
Verena Gienger | 0731 / 14 44 - 92 | clearingstelledrk-ulm.de |
Martina Söll | 0731 / 14 44 - 91 | clearingstelledrk-ulm.de |