Informationen für Apotheken


Sie erhalten von Kunden/Kundinnen einen Apothekenabrechnungsschein?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Projekt „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“ und den Apothekenabrechnungsschein für Apotheken.


Der Apothekenabrechnungsschein

  • Der ABS ist Bestandteil des Projektes „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“.
    Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
  • Vorrangiges Projektziel ist das Clearing – die Rückführung von Menschen ohne Krankenversicherung in die Krankenkasse, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
    Ein Prozess, der sich oft über Monate strecken kann.
  • Der ABS ermöglicht Menschen ohne Krankenversicherung eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen zu können.
    Ist im Rahmen der medizinischen Behandlung eine Medikamentenabgabe durch Apotheken notwendig, können die Apotheken die Kosten für die Medikamente durch den Apothekenabrechnungsschein mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“ abrechnen.
  • Zielgruppen des ABS sind Menschen ohne Krankenversicherung, Menschen ohne Papiere, etc.
  • Das Projekt wird keine bestehenden Versicherungs- und Abrechnungsstrukturen ersetzen. Sondern versteht sich als niederschwellige Anlaufstelle für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz um nach langer Zeit ohne Arztbesuch überhaupt einen Arzt zu konsultieren und ggf. durch rechtzeitige Behandlung und Betreuung dem Entstehen schwererer medizinische Verläufe oder Chronifizierungen von Erkrankungen entgegenzuwirken.

 


Die wichtigsten Informationen zum Apothekenabrechnungsschein

  • Der Apothekenabrechnungsschein dient als Rezept und Abrechnungsschein für Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel entsprechend dem Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Über die Notwendigkeit der Versorgung oder Behandlung entscheiden die das Rezept ausstellenden Ärztinnen/Ärzte. 
  • Erhalten Sie durch Kunden/Kundinnen eine Medikamentenverordnung können Sie die Medikamente wie gewohnt an die Kunden/Kundinnen ausgeben.
  • Egal ob die Medikamente zuzahlungspflichtig oder von der Zuzahlung befreit sind:
    Bitte stellen Sie den Kunden/Kundinnen nichts in Rechnung. Sie erhalten alle Kosten über das Projekt „Gesundheit für Alle“ erstattet.
  • Nach der Medikamentenausgabe behalten Sie den Apothekenabrechnungsschein bis zur Abrechnung mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“ bitte bei Ihren Unterlagen und geben Sie ihn nicht an die Kunden/Kundinnen zurück.
  • Die Anonymität Ihrer Kunden/Kundinnen
    Um die Daten von Kunden/Kundinnen zu schützen, erhalten diese ein Pseudonym, falls sie es wünschen. Die Kunden/Kundinnen können sich das Pseudonym selbst aussuchen.
    Vermerken Sie Namen von Kunden/Kundinnen bitte nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn Sie die richtigen Namen der Kunden/Kundinnen zusammen mit einer Kontaktmöglichkeit vermerken müssen, tun Sie das bitte nur in Ihren Akten. Bitte nutzen Sie für jegliche weitere Kommunikation (auch mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“) bitte ausschließlich das Pseudonym. Wünschen Patienten/Patientinnen ein Pseudonym wird auch das dazugehörige Geburtsdatum um +/- 1 Jahr pseudonymisiert. Es wird darauf geachtet, dass die Voll- oder Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der ABS-Ausstellung gewahrt bleibt
  • Erstattungsfähige Leistungen
    • Kosten für verordnete Medikamente
    • Kosten für Heil- und Hilfsmittel
    • Sprachmittlungskosten
    • Bei weiteren Kosten: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
    • Durch das Projekt "Gesundheit für Alle" sollen nicht/nicht-ausreichend versicherte Personen Versicherten gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden über den Anonymen Behandlungsschein und den Apothekenabrechnungsschein auch nur die Kosten für Medikamente übernommen, die auch durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Freiverkäufliche Medikamente müssen durch die Patientinnen/Patienten selbst übernommen werden. Bitte weisen Sie Ihre Kundinnen/Kunden auch nochmals darauf hin. 
      Sollte es Ihren Kundinnen/Kunden nicht möglich sein, die Kosten für freiverkäufliche Medikamente zu bezahlen, sollen sich diese beim Projekt "Gesundheit für Alle" melden und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. 
  • Kostenübernahmegarantie
    Der Apothekenabrechnungsschein beinhaltet eine Kostenübernahmegarantie bis zu 500,00 €.  Verordnete Medikamente bis zu diesem Betrag können ohne Rücksprache ausgegeben werden.
    Zur Übernahme höherer Medikamentenkosten nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
  • Generika
    Wenn die Verschreibung es erlaubt, bitten wir nachdrücklich um die Verwendung von Generika. Das Projektbudget für die Übernahme von Medikamentenkosten ist begrenzt und wir möchten damit so viele Menschen wie möglich unterstützen.
    Haben Sie Fragen zur Abgabe von Generika können Sie uns jederzeit gerne erreichen. 
  • Abrechnung Ihrer Leistungen
    Bitte senden Sie Ihre Rechnung zusammen mit dem Apothekenabrechnungsschein im Original innerhalb von 3 Monate nach Leistungserbringung an die folgende Adresse:
    DRK – Kreisverband Ulm
    Projekt: „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“
    Frauenstraße 125
    89075 Ulm
    Bitte achten Sie darauf, dass die Privatrechnung nicht auf Kunden/Kundinnen ausgestellt ist, sondern an das DRK adressiert ist.
  • Rechtssicherheit
    Der Anonyme Behandlungsschein (ABS) und der dazugehörige Apothekenabrechnungsschein machen die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung für alle Beteiligten rechtssicher: für Ärzte, Apotheken und Patienten/Patientinnen.
    Geben Sie Medikamente gegen einen Apothekenabrechnungsschein heraus, gehen Sie dadurch mit dem Projekt „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“ ein Vertragsverhältnis ein, das eine Kostenübernahme von Leistungen bis zu 500,00 € garantiert.
    Bitte beachten Sie: Durch die Nutzung des Apothekenabrechnungsscheins stimmen Sie zu, dass im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe entstehende Kosten durch eine Rechnung nur dem Projekt „Gesundheit für Alle“ in Rechnung gestellt werden. Auch bei einem Überschreiten der Kostenzusagen werden Teilbeträge für die Medikamentenausgabe nicht den Kunden/Kundinnen in Rechnung gestellt.
  • Einmaligkeit
    Jeder Apothekenabrechnungsschein und jeder dazugehörige Anonyme Behandlungsschein (ABS) werden durch das DRK unterschrieben und gestempelt. 
    Sie können sicher sein, dass Ihre Kunden/Kundinnen den Apothekenabrechnungsschein wirklich in unserer Sprechstunde erhalten haben und er nicht unerlaubt vervielfältigt wurde.
  • Umfang
    Ihre Kunden/Kundinnen haben den Anonymen Behandlungsschein (ABS) aus einem bestimmten medizinischen Anlass erhalten. Zur Behandlung dieser Beschwerden wurden von den Ärzten/Ärztinnen notwendige Medikamente verordnet. Nur diese verordneten Medikamente können über diesen Apothekenabrechnungsschein auch erstattet werden.  
    Für die Erstattung weiterer Medikamente, die nicht durch die Ärzte/Ärztinnen auf diesem Apothekenabrechnungsschein verordnet wurden (z.B. bei weiteren Erkrankungen), ist ein neuer Apothekenabrechnungsschein erforderlich.
  • Gültigkeit:
    Der Apothekenabrechnungsschein ist für 30 Tage nach Ausstellung gültig. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, benötigen die Kunden/Kundinnen einen neuen Apothekenabrechnungsschein.
    Wir bitten Sie bei der Medikamentenabgabe anhand des Ausstellungsdatums zu prüfen, ob die Gültigkeit noch gegeben ist. Ist die Gültigkeit abgelaufen, geben Sie bitte keine Medikamente ab.

 

Sie haben noch Fragen, die auf dieser Seite nicht beantwortet wurden? Oder Sie wünschen sich noch mehr Informationen zum Projekt? Dann können Sie uns jederzeit gerne Kontaktieren.

Verena Gienger 0731 / 14 44 - 92 clearingstelledrk-ulm.de
Martina Söll 0731 / 14 44 - 91 clearingstelledrk-ulm.de