Informationen für Beratungsstellen

Zusammenarbeit

Die Clearingstelle bietet eine ergänzende Beratung explizit im Hinblick auf den Krankenversicherungsschutz von Klientinnen und Klienten: 

  • Ohne Versicherungsschutz der Klientinnen und Klienten prüfen wir individuell welche rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, diese wieder direkt in einer Krankenversicherung zu integrieren.
  • Bei Beitragsschulden unterstützen wir bei der Wiedererlangung eines Vollversicherungsschutzes - sowohl in der Gesetzlichen als auch in der Privaten Krankenversicherung
  • Ist eine Aufnahme in eine Krankenversicherung überhaupt nicht möglich, unterstützen wir bei der Klärung anderer Kostenträger 

Beratungsstellen können Klientinnen/Klienten mit ungeklärtem Versicherungsschutz direkt an die Clearingstelle vermitteln. 

Zusätzlich arbeiten wir in der Beratung eng mit anderen Beratungsorganisationen zusammen, sollten Klientinnen/Klienten keinen persönlichen Kontakt zur Clearingstelle wünschen.

Der Anonyme Behandlungsschein

Oft benötigen Klientinnen/Klienten zeitnahe medizinische Hilfen, trauen sich aber aufgrund eines fehlenden Krankenversicherungsschutzes nicht, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. 
Die Klärung des Versicherungsstatus zieht sich oft über Wochen oder Monate, eine med. Behandlung ist aber wesentlich früher notwendig. 

Mit dem Anonymen Behandlungsschein (ABS) gibt es für Klientinnen/Klienten die Möglichkeit, auch vor/während der Klärung des Versicherungsstatus eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Der ABS kann auf Wunsch vollkommen anonym ausgestellt werden und wendet sich dadurch auch explizit an Klientinnen/Klienten mit einem ungeklärten Aufenthaltsstatus.

Um zu vermeiden, dass Krankheiten sich chronifizieren oder zu Notfällen werden ist es ratsam, so früh wie möglich zu handeln.
Das hilft nicht nur betroffenen Klientinnen/Klienten, sondern auch der Gesellschaft. 

Weitere Informationen zum ABS.

Krankenversicherungsschutz in Deutschland

Eigentlich ganz einfach:
Seit 2009 gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Und dann wieder unglaublich komplex:
Was ist mit Menschen, die durchs Raster fallen? 
Wie sind Menschen versichert, die auf der Straße leben?
Wie erhalten Migrantinnen/Migranten Zugang zum deutschen Krankenversicherungssystem?
Was passiert bei Beitragsschulden: Ist dann ein Versicherungsschutz überhaupt noch gewährleistet? 
Welche Krankenversicherung ist zuständig? 
Sind Ärztinnen/Ärzte und Kliniken auch bei Patienten ohne Krankenversicherungsschutz zur Behandlung verpflichtet? 
Was passiert bei Kindern, deren Eltern keinen Krankenversicherungsschutz haben? 

Ein ungeklärter Versicherungsstatus geht oft mit Problemlagen in anderen Lebensbereichen einher. 
Das Projekt bieten eine maßgeschneiderte Unterstützung hinsichtlich der Beratung zum Krankenversicherungsschutz, damit Beratungsorganisationen sich voll und ganz auf Ihre Kernarbeiten fokussieren können (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, etc.). Damit trägt das Projekt dazu bei, Beratungsressourcen in Ulm und der Umgebung effizient zu nutzen.  

Kontakt

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