Informationen für Apotheken

  • Das Projekt in Kürze

      • Wir beraten Klientinnen/Klienten zur Rückkehr in die Krankenversicherung, ein Prozess, der sich über Wochen/Monate erstecken kann.
      • Um in der Zwischenzeit eine medizinische Betreuung zu gewährleisten, ermöglicht das Projekt den Anonymen Behandlungsschein (ABS).
        Durch eine rechtzeitige Behandlung und Betreuung soll dem Entstehen schwererer medizinische Verläufe oder Chronifizierungen von Erkrankungen entgegengewirkt werden. 
      • Ist im Rahmen der medizinischen Behandlung eine Medikamentenabgabe durch Apotheken notwendig, können die Apotheken die Kosten für die Medikamente durch den Apothekenabrechnungsschein mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“ abrechnen.
      • Das Projekt ersetzt keine bestehenden Versicherungs- und Abrechnungsstrukturen. Sondern versteht sich als niederschwellige Anlaufstelle für Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz.
      • Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich bereit erklären, unsere Klientinnen/Klienten mit einem ABS zu behandeln.
        Alle notwendigen Informationen dazu, finden Sie auf dieser Seite. 

Anonymer Behandlungsschein (ABS)und
Apothekenabrechnungsschein

Ist trotz einer fehlenden Krankenversicherung eine medizinische Behandlung notwendig, kann den Klientinnen/Klienten über das Projekt ein ABS mit Apothekenabrechnungsschein ausgestellt werden.

Der ABS ermöglicht es den Klientinnen/Klienten eine med. Behandlung in Anspruch zu nehmen. 
Erfordert die Behandlung die Abgabe von Medikamenten,  können diese auf dem Apothekenabrechnungsschein verordnet werden.

Hier finden Sie alle Informationen rund um den Apothekenabrechnungsschein für Apotheken 

Haben Sie noch Fragen? Bitte wenden Sie sich direkt an das Projekt. 

Rechnungsstellung / Kostenübernahmegarantie bis 500,00 €

Erstattungsfähige Leistungen

  • Kosten für verordnete Medikamente
  • Kosten für Heil- und Hilfsmittel
  • Sprachmittlungskosten
  • Bei weiteren Kosten: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
  • Zur Behandlung von Beschwerden wurden von den Ärzten/Ärztinnen notwendige Medikamente verordnet. 
    Nur diese verordneten Medikamente können über diesen Apothekenabrechnungsschein auch erstattet werden.  
    Für die Erstattung weiterer Medikamente, die nicht durch die Ärzte/Ärztinnen auf diesem Apothekenabrechnungsschein verordnet wurden (z.B. bei weiteren Erkrankungen), ist ein neuer Apothekenabrechnungsschein erforderlich.

Kostenübernahmegarantie

  • Der Apothekenabrechnungsschein beinhaltet eine Kostenübernahmegarantie bis zu 500,00 €.  
    Verordnete Medikamente bis zu diesem Betrag können ohne Rücksprache ausgegeben werden.
  • Zur Übernahme höherer Medikamentenkosten nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Freiverkäufliche Medikamente

  • Durch das Projekt "Gesundheit für Alle" sollen nicht/nicht-ausreichend versicherte Personen Versicherten gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden über den Anonymen Behandlungsschein und den Apothekenabrechnungsschein auch nur die Kosten für Medikamente übernommen, die auch durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
  • Freiverkäufliche Medikamente müssen durch die Patientinnen/Patienten selbst übernommen werden. Bitte weisen Sie Ihre Kundinnen/Kunden auch nochmals darauf hin. 
    Sollte es Ihren Kundinnen/Kunden nicht möglich sein, die Kosten für freiverkäufliche Medikamente zu bezahlen, sollen sich diese beim Projekt "Gesundheit für Alle" melden und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. 

Rechnungsstellung

  • Geben Sie den Apothekenabrechnungsschein nicht an die Klientinnen/Klienten zurück
  • Senden Sie Ihre Rechnung gemeinsam mit dem Original-Apothekenabrechnungsschein innerhalb von 3 Monaten nach Leistungserbringung ein
  • Rechnungsadresse
    DRK Kreisverband Ulm
    Projekt: Gesundheit für Alle
    Frauenstr. 125
    89073 Ulm
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Privatrechnung nicht auf die Klientin/Klienten ausgestellt ist, sondern an das DRK adressiert ist.
  • Bitte vermerken Sie auf der Rechnung abgesehen von den Angaben, die auf dem Apothekenabrechnungsschein genannt sind, keine zusätzlichen Angaben der Klientinnen/Klienten (z.B. Privatadresse, etc.), 
Generika
  • Wenn die Verschreibung es erlaubt, bitten wir nachdrücklich um die Verwendung von Generika. 
    Das Projektbudget für die Übernahme von Medikamentenkosten ist begrenzt und wir möchten damit so viele Menschen wie möglich unterstützen.
  • Haben Sie Fragen zur Abgabe von Generika können Sie uns jederzeit gerne erreichen. 
Freiverkäufliche Medikamente
  • Freiverkäufliche Medikamente, die nicht verordnet wurde, müssen die Klientinnen/Klienten grundsätzlich selbst tragen.
  • Durch das Projekt "Gesundheit für Alle" sollen nicht/nicht-ausreichend versicherte Personen Versicherten gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden über den Anonymen Behandlungsschein und den Apothekenabrechnungsschein auch nur die Kosten für Medikamente übernommen, die auch durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
  • Bitte weisen Sie Ihre Kundinnen/Kunden auch nochmals darauf hin. 
  • Sollte es Ihren Kundinnen/Kunden nicht möglich sein, die Kosten für freiverkäufliche Medikamente zu bezahlen, sollen sich diese beim Projekt "Gesundheit für Alle" melden und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. 
Zuzahlungspflichtige Medikamente
  • Egal ob die Medikamente zuzahlungspflichtig oder von der Zuzahlung befreit sind:
    Stellen Sie den Klientinnen/Klienten nichts in Rechnung.
  • Sie erhalten alle Kosten über das Projekt „Gesundheit für Alle“ erstattet.
Gültigkeitszeitraum
  • Gültigkeitszeitraum des Apothekenabrechnungsscheins:
    30 Tage nach Ausstellung durch Ärtzin/Arzt
  • Ist dieser Zeitraum abgelaufen, benötigen die Kunden/Kundinnen einen neuen Apothekenabrechnungsschein.
  • Wir bitten Sie, bei der Medikamentenabgabe anhand des Ausstellungsdatums zu prüfen, ob die Gültigkeit noch gegeben ist. 
    Ist die Gültigkeit abgelaufen, geben Sie bitte keine Medikamente ab.
Anonymität der Klientinnen/Klienten
  • Um die Daten von Klientinnen/Klienten zu schützen, erhalten diese ein Pseudonym, falls sie dies wünschen. 
    Klientinnen/Klienten können sich das Pseudonym selbst aussuchen.
  • Bitte vermerken Sie den richtigen Namen der Klientinnen/Klienten zusammen mit einer Kontaktmöglichkeit ausschließlich in Ihren Akten.
    Für jegliche weitere Kommunikation (auch mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“) nutzen Sie bitte ausschließlich nur das Pseudonym.
  • Wünschen Patienten/Patientinnen ein Pseudonym wird auch das dazugehörige Geburtsdatum um +/- 1 Jahr pseudonymisiert. 
    Es wird darauf geachtet, dass die Voll- oder Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der ABS-Ausstellung auch bei einem pseudonymisierten Geburtsdatum gewahrt bleibt. 
     
Rechtssicherheit für Apotheken

Rechtssicherheit

  • Der Anonyme Behandlungsschein (ABS) und der dazugehörige Apothekenabrechnungsschein machen die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung für alle Beteiligten rechtssicher: für Ärzte, Apotheken und Patienten/Patientinnen.
  • Geben Sie Medikamente gegen einen Apothekenabrechnungsschein heraus, gehen Sie dadurch mit dem Projekt „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“ ein Vertragsverhältnis ein, das eine Kostenübernahme von Leistungen bis zu 500,00 € garantiert.
  • Bitte beachten Sie: 
    Durch die Nutzung des Apothekenabrechnungsscheins stimmen Sie zu, dass im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe entstehende Kosten durch eine Rechnung nur dem Projekt „Gesundheit für Alle“ in Rechnung gestellt werden. Auch bei einem Überschreiten der Kostenzusagen werden Teilbeträge für die Medikamentenausgabe nicht den Kunden/Kundinnen in Rechnung gestellt

Einmaligkeit

  • Jeder Apothekenabrechnungsschein und jeder dazugehörige Anonyme Behandlungsschein (ABS) werden durch das DRK händisch ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt. 
  • Sie können sicher sein, dass Ihre Kunden/Kundinnen den Apothekenabrechnungsschein wirklich durch das Projekt erhalten haben und er nicht unerlaubt vervielfältigt wurde.

Kontakt

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