Rechnungsstellung / Kostenübernahmegarantie bis 500,00 €
Erstattungsfähige Leistungen im Rahmen des ABS
- Alle zur Diagnostik und Behandlung notwendigen Maßnahmen (einschl. Labor-, Material- und Medikamentenkosten) für ärztliche/zahnärztliche Behandlungen auf Grundlage des Leistungskatalogs einer gesetzlichen Krankenversicherung)
- Präventive Maßnahme entsprechend GBA und STIKI
- Notwendige Sprachermittlungskosten
- Bei weiteren Kosten: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Abrechnungssätze
- bis max. 1,3-fachen Satz GOÄ/GOP oder
- bis max. 1,5-fachen Satz GOZ
- Dabei wird nicht zwischen einzelnen Leistungsarten (z.B. Laborleistungen, medizinisch- technische Leistungen, etc.) unterschieden, Sie können alle Leistungen zum selben Satz abrechnen
- Wie die Abrechnungssätze im Projekt zusandekommen, erfahren Sie hier
Kostenübernahmegarantie
- Der ABS beinhaltet eine Kostenübernahmegarantie bis zu 500,00 €.
- Zur Übernahme höherer Behandlungskosten wenden Sie sich bitte vor direkt Kontakt an die Clearingstelle (clearingstelle(ät)drk-ulm(dot)de)
Rechnung
- Geben Sie den ABS den Klientinnen/Klienten nicht zurück, sondern senden Sie ihn mit der Rechnung ein
- Senden Sie Ihre Rechnung gemeinsam mit dem Original-ABS innerhalb von 3 Monaten nach Leistungserbringung ein
- Rechnungsadresse:
DRK Kreisverband Ulm, Projekt: Gesundheit für Alle, Frauenstr. 125, 89073 Ulm - Bitte nennen Sie auf der Rechnung keine Daten von Klientinnen/Klienten, die nicht auf dem ABS vermerkt sind
Medikamente
Verschreibungspflichtige Medikamente
- Benötigen Patienten/Patientinnen Medikamente, verschreiben Sie diese bitte über den beiliegenden Apothekenabrechnungsschein.
Der Apothekenabrechnungsschein fungiert als Rezept und als Abrechnungsgrundlage für die Apotheken mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“.
Generika
- Bitte erlauben Sie die Abgabe von Generika, soweit die medizinische Situation das erlaubt
Freiverkäufliche Medikamente
- Durch den ABS sollen nicht/nicht-ausreichend versicherte Personen Versicherten gleichgestellt werden.
Aus diesem Grund werden über den ABS auch nur die Kosten für Medikamente übernommen, die auch durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Freiverkäufliche Medikamente müssen durch die Patientinnen/Patienten selbst übernommen werden. Bitte weisen Sie Ihre Patientinnen/Patienten auch nochmals darauf hin. - Sollte es Patientinnen/Patienten nicht möglich sein, die Kosten für freiverkäufliche Medikamente zu übernehmen, sollen sich diese beim Projekt "Gesundheit für Alle" melden und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Wenn Sie keine Medikamente verschreiben müssen und den Apothekenabrechnungsschein nicht benötigen, vernichten Sie ihn bitte.
Überweisung/Mehrfachbehandlung
Mehrfachbehandlung in Ihrer Praxis
- Jeder ABS besitzt eine einmalige Gültigkeit.
Im Gürltigkeitszeitraum sind mehrere Behandlungen in Ihrer Praxis möglich. Alle Behandlungen im Gültigkeitszeitraum können Sie in einer Rechnung zur Abrechnung bringen.
Die kommulierten Kosten dürfen die Kostenzusage von max. 500,00 € nicht überschreiten. Ist das der Fall, kontaktieren Sie bitte das Projekt. - Ist eine Weiterbehandlung über den Gültigkeitszeitraum hinaus notwendig, benötigen die Klientinnen/Klienten einen neuen ABS.
Überweisung
- Ist die Überweisung zu anderen Fachärztinnen/Fachärzten (auch zur Bildgebung) notwendig, füllen Sie bitte den beigefügten "Anonymen Behandlungsschein - Überweisung" (ABS-Ü) aus. Durch den Stempel Ihrer Praxis und Ihre Unterschrift wird er gültig und die Patientinnen/Patienten können damit Fachärztinnen/Fachärzte besuchen.
- Fachärztinnen/Fachärzte können mit dem ABS-Ü zu den gleichen Konditionen behandeln und über den beiliegenden Apothekenabrechnungsschein ebenfalls Medikamente verschreiben.
Stationäre Einweisung
- Ist eine stationäre Einweisung sofort aus Ihrer Praxis heraus notwendig, kann diese auch durch den ABS-Ü veranlasst werden.
- Bitte geben Sie uns im Falle einer stationären Einweisung umgehend Bescheid, damit wir die Kostenklärung mit der Klinik durchführen können.
Wird der ABS-Ü nicht verwendet, vernichten Sie ihn bitte in Ihrer Praxis und geben Sie ihn den Klientinnen/Klienten nicht zurück
Anonymität der Klientinnen/Klienten
- Um die Daten von Patienten/Patientinnen zu schützen, erhalten diese ein Pseudonym, falls sie dies wünschen.
Patienten/Patientinnen können sich das Pseudonym selbst aussuchen. - Bitte vermerken Sie den richtigen Namen der Patienten/Patientinnen zusammen mit einer Kontaktmöglichkeit ausschließlich in Ihren Akten.
Für jegliche weitere Kommunikation (auch mit dem Projekt „Gesundheit für Alle“) nutzen Sie bitte ausschließlich nur das Pseudonym. - Für persönliche Dokumente wie Impf- oder Mutterpass verwenden Sie bitte die echten Namen der Patienten/Patientinnen.
- Wünschen Patienten/Patientinnen ein Pseudonym wird auch das dazugehörige Geburtsdatum um +/- 1 Jahr pseudonymisiert.
Es wird darauf geachtet, dass die Voll- oder Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der ABS-Ausstellung auch bei einem pseudonymisierten Geburtsdatum gewahrt bleibt.
Rechtssicherheit für Ärztinnen/Ärzte
Rechtssicherheit
- Der ABS macht die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung für alle beteiligten rechtssicher: für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten.
- Behandeln Sie Patienten/Patientinnen mit einem ABS, gehen Sie durch den ABS mit dem Projekt „Gesundheit für Alle – Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Ulm“ ein Vertragsverhältnis ein, das eine Kostenübernahme von Leistungen bis zu 500,00 € garantiert, soweit die o.g. Abrechnungssätze beachtet werden.
- Bitte beachten Sie:
Durch die Nutzung des ABS stimmen Sie zu, dass im Zusammenhang mit der Behandlung entstehende Kosten durch eine Rechnung nur dem Projekt „Gesundheit für Alle“ in Rechnung gestellt werden. Auch bei einem Überschreiten der Kostenzusagen werden Teilbeträge für Leistungen innerhalb der Behandlung nicht den Patienten/Patientinnen in Rechnung gestellt
Einmaligkeit
- Jeder ABS und jeder dazugehörige Apothekenabrechnungsschein werden durch das DRK händisch ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben.
Sie können sicher sein, dass Patienten/Patientinnen den ABS wirklich in unserer Sprechstunde erhalten haben und er nicht unerlaubt vervielfältigt wurde. - Zusätzlich werden ABS und Apothekenabrechnungsschein auf kopiersicherem Papier ausgestellt, das eine unerlaubte vervielfältigung ausschließt