Informationen für Beratungsstellen


Die Clearingstelle

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist einfach und komplex zugleicht.

Eigentlich ganz einfach:
Seit 2009 gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen also über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Und dann wieder unglaublich komplex:
Aber was ist mit Menschen, die durchs Raster fallen? Was passiert bei Beitragsschulden: Ist dann ein Versicherungsschutz überhaupt noch gewährleistet? Welche Krankenversicherung ist zuständig? Sind Ärztinnen/Ärzte und Kliniken auch bei Patienten ohne Krankenversicherungsschutz zur Behandlung verpflichtet? Und was passiert bei Kindern, deren Eltern den Krankenversicherungsschutz verloren haben?

Die Clearingstelle ist eine Beratungsstelle für Menschen ohne Krankenversicherung. Denn ob jemand noch einen Krankenversicherungsschutz hat und in welchem Umfang oder vollständig ohne Versicherungsschutz ist, ist auf den ersten Blick oftmals gar nicht ersichtlich.


Zusammenarbeit mit anderen Beratungsorganisationen

Von einem fehlenden Versicherungsschutz sind oft Menschen betroffen, die auch in anderen Lebenslagen bereits eine Beratungsorganisation aufgesucht haben: Eine Schuldnerberatung, eine Sozialberatung, die Drogenhilfe, … .

Wir möchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beratungsstellen die Möglichkeit geben, sich voll und ganz auf Ihre eigenen Kernarbeiten zu konzentrieren: Die Beratung bei Schuldenfällen, die Beratung bei Süchten, etc.
Dafür bietet die Clearingstelle eine ergänzende Beratung explizit im Hinblick auf den Krankenversicherungsschutz von Klientinnen und Klienten. Wir prüfen individuell, welche Möglichkeiten es für Klientinnen und Klienten gibt um wieder direkt bei einer Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Und falls das nicht der Fall ist unterstützen wir bei der Frage, welche Kostenträger es bei der Übernahme von Gesundheitskosten sonst noch gibt.

Wir arbeiten entweder kollegial mit anderen Beratungsorganisation zusammen, sollten Ihre Klientinnen und Klienten keinen persönlichen Kontakt zur Clearingstelle wünschen. Oder Sie verweisen Ihre Klientinnen und Klienten für eine persönliche Beratung direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Clearingstelle.  


Der Anonyme Behandlungsschein

Arbeiten Sie mit Klientinnen und Klienten zusammen, bei denen Sie das Gefühl haben, dass Sie zeitnah medizinische Hilfe benötigen, die sich aber aufgrund eines fehlenden Krankenversicherungsschutzes nicht trauen, ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen?

Mit dem Anonymen Behandlungsschein (ABS) gibt es die Möglichkeit Behandlungskosten zu übernehmen, auch bevor der Versicherungsstatus geklärt ist. Explizit werden beim ABS auch Klientinnen und Klienten mit einem ungeklärten Aufenthaltsstatus angesprochen.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass eine/einer Ihrer Klientinnen oder Klienten medizinische Hilfe benötigt, sprechen Sie diese bitte direkt auf die Clearingstelle an. Mit dem ABS soll insbesondere dazu beigetragen werden, dass Krankheiten nicht chronisch oder zu Notfällen werden. Und dazu ist es oft ratsam so früh wie möglich zu handeln.

Weitere Informationen zum ABS erhalten Sie und Ihre Klientinnen und Klienten hier oder Sie kontaktieren uns direkt telefonisch oder per E-Mail.
Alle Anfragen zum ABS werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt.


Kontakt

Sie haben noch Fragen, die auf der Website nicht beantwortet wurden?
Bei allen Fragen zum Krankenversicherungsschutz und Anonymen Behandlungsschein können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren: 

Verena Gienger 0731 / 14 44 - 92 clearingstelledrk-ulm.de
Martina Söll 0731 / 14 44 - 91 clearingstelledrk-ulm.de